Die Vorurteile
- Die EU hebelt mit Handelsverträgen (wie TTIP) unsere Standards, den Rechtsstaat und die Demokratie aus
- Die EU senkt die Lebensmittel- und Konsumentenschutz-Standards, indem sie etwa Chlorhühner, hormonbehandeltes Fleisch, Gentechnik und gesundheitsschädliche Stoffe erlaubt
- Die EU ist ein Spielball der großen Pharmakonzerte und erlaubt, dass Äcker, Vieh und Lebensmittel vergiftet werden (Stichwort Glyphosat)
- Die EU schützt europäische Unternehmen nicht vor den Big Playern wir Google, Facebook, Starbucks etc.
- Die großen globalen Konzerne müssen nicht dieselben Steuern in der EU zahlen wie heimische Unternehmen
- Jeder Konzern kann Österreich klagen und nur ein kleines Schiedsgericht, dass außerhalb des Rechtssystems steht und von den Firmen bezahlt wird, ist für diese Rechtsfragen zuständig
- Unser Wasser soll verkauft werden
Die Fakten
- Mit dem EU-Beitritt 1995 musste Österreich seine Umweltstandards zum Teil anheben – und wo Österreich strengere Richtlinien hatte, konnten diese aufrecht bleiben
- In Bezug auf Maßnahmen gegen den Klimawandel ist die EU internationaler Vorreiter, dank strenger Vorgaben im Umwelt- und Klimabereich sowie innovativer europäischer Unternehmen in diesem Bereich.
- EU-Abkommen sichern offene Märkte für heimische Unternehmen. So rechnen ExpertInnen beim Handelsabkommen zwischen der EU und Japan, dass die EU-Exporte um bis zu 20 Milliarden zunehmen könnten, insbesondere in Bereichen, die auch für den österreichische Export relevant sind wie Landwirtschaft und Lebensmittel oder Medikamente und Medizinprodukte. Die EU-Kommission sorgte bei den Verhandlungen für Transparenz, indem sie regelmäßig Berichte von den Verhandlungsrunden und den Verhandlungstexten veröffentlichte
- Das Handelsabkommen mit Canada (CETA) bietet dem ausländischen Investor Schutz vor entschädigungsloser Enteignung und ungerechtfertigten wirtschaftlichen Behinderungen. Der Einsatz von Schiedsgerichten im Streitfall soll eine Diskriminierung eines ausländischen Unternehmens verhindern, da sich ja die nationale Rechtsprechung an die nationalen Gesetze zu halten hat. Ein Schiedsgericht kann sicherstellen, dass die in einem Handelsabkommen vereinbarten Grundsätze in der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Österreich hat mit über 60 Staaten solche bilaterale Investorenschutzabkommen abgeschlossen, vor allem zum Schutz österreichischer Unternehmen im Ausland. Die EU hat im Zuge der intensiven Diskussion zu Investorenschutzabkommen eine weitreichende Reformierung der internationalen Handelsgerichtbarkeit ins Spiel gebracht, hin zu einem internationalen Handelsgerichtshof.
- Bereits jetzt können gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel mit entsprechender Kennzeichnung in der EU verkauft werden. Die EU-Mitgliedsländer können auf nationaler Ebene darüber entscheiden, ob sie Genpflanzenanbau auf ihrem Gebiet zulassen oder untersagen
- Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat wurde 2016 erneut für 18 Monate in der EU zugelassen, obwohl oder gerade weil verschiedene Studien zu unterschiedlichen Schlüssen kommen, ob das Mittel das Risiko erhöht, an Krebs zu erkranken oder nicht. Österreich hat sich hierzu im zuständigen Ausschuss bei der letzten Abstimmung dazu seiner Stimme enthalten, was ein eindeutiges Verbot oder eine Verlängerung der Zulassung verhinderte.
- Die Steuerflucht multinationaler Konzerne kostet die EU viel Geld (ca. 70 Milliarden Euro, Stand Juli 2017). Die EU fordert eine Berichtspflicht, dadurch Transparenz und Kooperation der Konzerne und Behörden. Die Verhandlungen laufen derzeit
- Unter der Ratspräsidentschaft Österreichs ab Sommer 2018 soll Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ein vorrangiges Thema werden
- Schiedsgerichte räumen Konzernen, wenn sie als ausländische Investoren auftreten, Sonderrechte ein, die anderen Unternehmen so nicht zustehen. Das Handelsabkommen mit Canada (CETA) bietet dem ausländischen Investor Schutz vor entschädigungsloser Enteignung und ungerechtfertigten wirtschaftlichen Behinderungen. Der Einsatz von Schiedsgerichten im Streitfall soll eine Diskriminierung eines ausländischen Unternehmens verhindern, da sich ja die nationale Rechtsprechung an die nationalen Gesetze zu halten hat. Ein Schiedsgericht kann sicherstellen, dass die in einem Handelsabkommen vereinbarten Grundsätze in der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.