Die Vorurteile
- In der EU fallen Entscheidungen nur hinter verschlossenen Türen in Brüssel
- Kleine Länder haben in der EU keine Stimme
- In der EU bestimmen die Konzerne, die BürgerInnen haben nichts zu melden
Die Fakten
- Die Europäische Union kann nur dann tätig werden, wenn sie von allen Mitgliedsstaaten ausdrücklich vertraglich dazu ermächtigt wurde
- Für die Ausübung der Zuständigkeiten der EU gilt das Prinzip der Subsidiarität: EU-Institutionen dürfen nur dort gesetzgeberisch tätig werden, wenn die angepeilten Ziele von den Mitgliedsstaaten alleine nicht ausreichend erreicht werden können und sie auf EU-Ebene besser zu verwirklichen sind
- Alle europäischen Gesetze werden nach einem genau festgelegten Verfahren beschlossen, wobei Vertreter Österreichs immer mit entscheiden
- Kleine und mittelgroße Länder wie Österreich sind in der EU überproportional vertreten. Ein österreichischer Minister, der nur ein Zehntel der Bevölkerung eines deutschen Ministers vertritt, hat ein Drittel von dessen Stimmgewicht
- Die nationalen Parlamente haben Kontrollrechte und können die Gesetzesvorschläge aus Brüssel im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsprinzip prüfen. Sollten mindestens ein Drittel der Parlamente der Nationalstaaten „Nein“ sagen, muss die Kommission ihre Entwürfe nochmals prüfen. Zusätzlich können die nationalen Parlamente bei vermuteten Verstößen gegen die Subsidiarität den Europäischen Gerichtshof einschalten
- Österreicher sitzen in allen drei entscheidenden Gremien der EU: wir stellen derzeit 18 Parlamentarier im Europäische Parlament (von 751 entsprechend unserer Bevölkerungszahl), unsere Fachminister bestücken den Rat der EU („Ministerrat“) gleichberechtigt mit allen anderen Staaten und ein Kommissar von 28 (jeder EU-Mitgliedsstaat stellt ein Kommissionsmitglied) kommt aus Österreich (Johannes Hahn ist das österreichische Kommissionsmitglied)
- Die EU-Kommission darf als einzige europäische Institution Gesetze (sog. „Richtlinien“ oder „Verordnungen“) vorschlagen. Sie besitzt damit das sogenannte Initiativrecht. Die Vorschläge der Kommission werden dann gemeinsam vom Europaparlament und von den im Ministerrat vertretenen Regierungen beschlossen.
- Zum Thema Mitbestimmung: BürgerInnen können Themenvorschläge zur weiteren Behandlung durch die EK in Form von Petitionen und Bürgerinitiativen einbringen. Bevor die Europäische Kommission Gesetzesvorhaben auf EU-Ebene vorschlägt, führt sie öffentliche Konsultationen durch, bei denen jeder seine Meinung einbringen kann. Die Ergebnisse fließen dann in den Vorschlag der Kommission ein.
- Zum Thema Einflussnahme durch Lobbyisten u.a.: Alle Interessensvertreter und Institutionen, die Zugang zum Europaparlament haben möchten, müssen sich in das Europäische Transparenzregister eintragen